Hinweis zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Liebe Kundinnen und Kunden,

in letzter Zeit häufen sich die Anfragen hinsichtlich der Garantieleistung beim Kauf von IDC-Produkten. Verwirrung stiftet immer wieder der Begriff: „Garantie“. Beim Verkauf von Waren erhält der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf
„Gewährleistung“. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers und sie gilt europaweit. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese „Gewährleistung“ irrtümlich oft als „Garantie“ bezeichnet. Der Unterschied zur „Garantie“ ist aber wesentlich: Die Ansprüche aus der „Gewährleistung“ bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Beispiel: Sie wohnen in Deutschland und kaufen ein Gerät bei einem Händler in Großbritannien. Dieses Gerät hat nach 5 Monaten einen Defekt, der nicht durch Fehlbedienung entstanden ist. In diesem Fall greift die gesetzliche „Gewährleistung“. Allerdings haben Sie diesen Gewährleistungsanspruch nur dem Händler gegenüber, nicht dem Hersteller. Das heißt, Sie müssen das Gerät zurück an den Händler in Großbritannien schicken um ihre Ansprüche geltend machen zu können, da der Händler Vertragspartner ist, nicht der Hersteller. Das gilt natürlich für alle europäischen Länder und außerhalb sowieso.
Anders die „Garantie“. Bei der „Garantie“ handelt es sich um eine freiwillige vertragliche Leistung des Herstellers. Das bedeutet für Sie, dass Sie im Idealfall mit Leistungen rechnen können, die über denen der „Gewährleistung“ liegen und Sie sich im Schadensfall direkt an den Hersteller wenden können. Voraussetzung für diese Verpflichtung des Herstellers ist das Zustandekommen eines Garantievertrages zwischen Ihnen und dem Hersteller.

Hersteller bieten eine bis auf 5 oder mehr Jahre erweiterte Herstellergarantie. Um diese Garantie zu bekommen (Garantievertrag), müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1.) Die durch IDC vertretenen Produkte müssen bei einem durch IDC Klaassen autorisierten Händler gekauft worden sein. Für Produkte, die bei nicht von IDC Klaassen autorisierten Fachhändlern gekauft wurden, übernimmt IDC Klaassen keinerlei Leistungen wie Beratung, Service oder Reparaturen. Alle autorisierten Händler finden Sie in der IDC-Klaassen Händlersuche.

2.) Sie müssen das Produkt auf der IDC-Klaassen Webseite idc-klaassen.com unter dem Menüpunkt Produktregistrierung zusammen mit dem Kaufbeleg registrieren. So ist sicher gestellt, dass das Kaufdatum stimmt und das Gerät bei einem autorisierten Händler gekauft wurde.

Mit dieser Registrierung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer von 2 Jahren eine Herstellergarantie entsprechend den Herstellervorgaben und ihr Ansprechpartner im Schadensfall sind wir (IDC Klaassen), über Ihren Händler.

Hier gibt es mehr Informationen

Wenn Sie Fragen zum Thema Garantie haben oder sich nicht sicher sind, rufen Sie uns an +49(0)231/9860-285 oder schreiben Sie uns: info@idc-klaassen.com . Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zur Produktregistrierung geht es über die Markenseiten

Dear customers,

Recently there have been more enquiries regarding Warranty when purchasing products distributed by IDC Klaassen. As the terms Warranty and Guarantee often can cause confusion, please allow us to clarify…

When purchasing goods, the buyer/consumer automatically receives Warranty for the product purchased. This is a legal obligation of the seller/dealer and is valid throughout Europe. Sometimes this Warranty is incorrectly referred to as Guarantee. However, the two terms have different meanings and legal implications.

Warranty allows a claim to be made against the dealer from which you purchased the product. Example: You live in Germany and purchase a product from a retailer in Great Britain. In the unlikely event the product has a defect after 5 months (which is not caused by incorrect operation) the Warranty applies. You have a Warranty claim only against the dealer, not the manufacturer. In stated example it means you have to send the product back to the dealer in Great Britain to assert your claim of repair or replacement, as the dealer is your contractual partner for your purchase, not the manufacturer.

Guarantee on the other hand is a voluntary contractual service of the manufacturer. When a Guarantee is offered by the manufacturer of the product, it means you can expect services beyond what the Warranty provides. It also normally means you can contact the manufacturer directly in case of any fault with the product. Two conditions must be met for the Guarantee come into effect:

1.) The product represented by IDC Klaassen must have been purchased from a dealer authorised by IDC Klaassen. IDC Klaassen will not provide any services such as advice, service or repairs for products purchased from dealers not authorised by IDC Klaassen. Authorised dealers can be checked on the IDC Klaassen dealer search page.

2.) You must register the product on the IDC Klaassen website idc-klaassen.com under the menu item Product Registration, together with the proof of purchase (to ensure that the purchase date is correct and that the product was purchased from an authorised dealer).

With this registration you will receive a manufacturer’s guarantee of 2 years or even more according to the manufacturer’s specifications. This Guarantee is valid regardless of your warranty claim against the dealer, and your contact person in case of a fault is IDC Klaassen, via your dealer.

If you have any questions, please do not hesitate to contact us at +49(0)231/9860-285 or info@idc-klaassen.com . We will be happy to assist.

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